Ihr Ansprechpartner vor Ort
Ihr Fachbetrieb für Trittsicherheit in Häusern
Ob Privathaushalt, Pflegeeinrichtung oder Betrieb – wir kommen zu Ihnen nach Häusern, sehen uns die Fläche an und sagen ehrlich, welches System passt.
Ein Bodenwechsel ist dafür meist nicht nötig. Der vorhandene Belag ist in der Regel intakt, nur zu glatt. Genau das lösen wir gezielt – ohne Ausbau und ohne Bauschutt. Das spart Kosten und Zeit.
Diese Flächen behandeln wir am häufigsten
Kommt Ihre Fläche darin nicht vor? Melden Sie sich – wir sagen ehrlich, ob sich eine Behandlung lohnt.

Das passende System für Ihre Fläche
Welches Verfahren infrage kommt, hängt von Material, Zustand, Nutzung und Reinigung ab. Das klären wir vor dem Angebot für Ihre Fläche in Häusern.
So läuft Ihr Auftrag in Häusern ab
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Danach klären wir die technischen Rahmenbedingungen, bei unklaren Flächen direkt vor Ort.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen direkt weiter.
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Ein glatter Belag lässt sich nachbessern
Es gibt Böden, die von Anfang an zu glatt waren, und solche, die es geworden sind. Der Unterschied ist für die Lösung fast bedeutungslos, für das Gespräch mit dem Verleger dagegen erheblich.
Wer eine Antirutschbeschichtung in Häusern sucht, steht meist genau vor diesem Problem. Eine Antirutschbeschichtung setzt genau dort an. Sie ersetzt den Belag nicht, sondern verändert seine Oberfläche so, dass sie wieder Halt gibt. Die Fläche bleibt nutzbar, der Aufbau bleibt bestehen, und der optische Eindruck ändert sich je nach Verfahren nur geringfügig.
Was ein Hallenboden aushalten muss
In Lager und Logistik kommt hinzu, dass Flächen selten länger stillstehen können. Die Arbeiten werden deshalb so geplant, dass abschnittsweise weitergearbeitet werden kann.
Wo Ladungsträger abgesetzt und gezogen werden, entstehen Kratzer und Rillen. Eine Behandlung sollte dazu passen, sonst arbeitet man gegen die tägliche Nutzung an.
Trittsichere Flächen in Häusern
Im Freien kommt zur Nässe die Verschmutzung. Laub, Pollen und Algen bilden einen Film, der auf glatten Platten wie Schmierseife wirkt und sich mit bloßem Kehren nicht entfernen lässt.
Rampen und geneigte Flächen verschärfen jedes Griffigkeitsproblem, weil zur Reibung noch die Hangabtriebskraft kommt. Dort lohnt eine höhere Bewertungsgruppe als auf ebener Fläche. Was das für Ihre Fläche in Häusern bedeutet, zeigt der Ortstermin.
- Rampen und geneigte Flächen
- Küchen und Bereiche mit Fettbelastung
- Beratung zur passenden Bewertungsgruppe
- Rutschhemmung nach DIN 51130 und DIN EN 16165
- Produktionsflächen mit Feuchtigkeit und Staub
Wer für einen Sturz auf glattem Boden einsteht
Versicherer fragen nach einem Sturz regelmäßig, was zur Vorbeugung unternommen wurde. Eine dokumentierte Maßnahme ist dann mehr wert als jede nachträgliche Erklärung.
Wer eine Fläche betreiben lässt, trägt die Verkehrssicherungspflicht. Kommt es zu einem Sturz, wird geprüft, ob zumutbare Maßnahmen ergriffen wurden. Eine dokumentierte Behandlung ist an dieser Stelle mehr wert als jede mündliche Zusicherung.
Welcher Belag sich behandeln lässt
Beton und Estrich sind saugfähig und lassen sich meist gut behandeln. Entscheidend ist hier der Zustand der Oberfläche, denn eine sandende Schicht trägt keine Beschichtung. Bei Anfragen aus Häusern klären wir das vorab am Telefon.
Feinsteinzeug ist dicht und nimmt kaum etwas auf. Das macht es pflegeleicht und gleichzeitig anspruchsvoll, weil die Oberfläche gezielt aufgeraut werden muss, statt einfach getränkt zu werden.
Wie aus einem glatten ein griffiger Belag wird
Wie lange eine Fläche gesperrt bleibt, hängt vom Verfahren und von der Raumtemperatur ab. Wir sagen Ihnen das vor Beginn, damit Sie den Betrieb danach planen können.
Vor der Behandlung wird an einer unauffälligen Stelle eine Probefläche angelegt. Daran lässt sich beurteilen, wie das Material reagiert und wie sich die Oberfläche danach anfühlt. Erst wenn das Ergebnis überzeugt, wird die gesamte Fläche bearbeitet.
Vor Ort in Häusern und Umgebung
Objekte mit der Postleitzahl 79837 erreichen wir im Rahmen unserer regulären Touren. Ebenso sind wir in Ibach und Sankt Blasien unterwegs. Ob sich eine Anfahrt lohnt, hängt weniger an der Entfernung als an der Größe der Fläche – das klären wir vorab und nicht hinterher.
Eine Antirutschbeschichtung in Häusern beginnt immer mit einem Blick auf den Belag. Erst am Objekt zeigt sich, welches Verfahren trägt und welche Bewertungsgruppe erreichbar ist.
Kurz anfragen, dann sehen wir weiter
Sagen Sie uns, wo es rutscht und wann. Ob die Fläche nur bei Nässe kritisch wird oder dauerhaft, sagt viel über die Ursache aus.
Wir nennen Ihnen die Bewertungsgruppe, die für Ihren Bereich sinnvoll ist, und sagen dazu, mit welchem Verfahren sie erreichbar ist.
Warten Sie damit nicht bis zum ersten Unfall. Wenn Ihre Fläche in Häusern liegt, rufen Sie einfach an unter 0176 55415891 – oder Sie schreiben uns über das Formular unten.
Behandelt wird die vorhandene Fläche, nicht der Unterbau. Dadurch bleibt der Eingriff überschaubar, und die Fläche steht nach der Aushärtung wieder zur Verfügung, ohne dass Anschlüsse, Sockel oder Übergänge angefasst werden müssen.
Eingangsbereiche werden unterschätzt. Bei Regen oder Schnee wird Nässe hineingetragen, und der Uebergang von draußen nach drinnen ist genau die Stelle, an der die meisten Besucher stürzen.
Die DIN EN 16165 fasst die Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung zusammen. Sie ist der Bezugspunkt, wenn es um die Frage geht, wie gemessen wurde und wie belastbar eine Angabe ist.
Manche Beläge sind für eine Behandlung schlicht zu weit heruntergefahren. Dann sagen wir das offen, statt eine Maßnahme zu verkaufen, die nicht trägt.
Wer eine Fläche abnimmt, sollte nach der erreichten Gruppe fragen und sie sich schriftlich geben lassen. Ohne diese Angabe bleibt jede spätere Diskussion vage.
Nach dem Auftragen folgt eine Kontrolle der gesamten Fläche. Übergänge und Randbereiche bekommen dabei besondere Aufmerksamkeit, weil dort am ehesten Unregelmäßigkeiten entstehen.
Die Haltbarkeit hängt von Nutzung, Reinigung und Belastung ab. Eine pauschale Angabe in Jahren wäre unseriös – sinnvoller ist es, den Zustand im Blick zu behalten.
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