Ihr Ansprechpartner vor Ort
Ihr Fachbetrieb für Trittsicherheit in Starzach
Ob Privathaushalt, Pflegeeinrichtung oder Betrieb – wir kommen zu Ihnen nach Starzach, sehen uns die Fläche an und sagen ehrlich, welches System passt.
Ein Bodenwechsel ist dafür meist nicht nötig. Der vorhandene Belag ist in der Regel intakt, nur zu glatt. Genau das lösen wir gezielt – ohne Ausbau und ohne Bauschutt. Das spart Kosten und Zeit.
Diese Flächen behandeln wir am häufigsten
Kommt Ihre Fläche darin nicht vor? Melden Sie sich – wir sagen ehrlich, ob sich eine Behandlung lohnt.

Das passende System für Ihre Fläche
Welches Verfahren infrage kommt, hängt von Material, Zustand, Nutzung und Reinigung ab. Das klären wir vor dem Angebot für Ihre Fläche in Starzach.
So läuft Ihr Auftrag in Starzach ab
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Danach klären wir die technischen Rahmenbedingungen, bei unklaren Flächen direkt vor Ort.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen direkt weiter.
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Wenn der Boden zur Rutschgefahr wird
Ein glatter Boden ist kein Baumangel im engeren Sinn und trotzdem ein Risiko. Viele Beläge erfüllen alle Anforderungen an Festigkeit und Aussehen und sind dennoch für den Bereich, in dem sie liegen, schlicht zu glatt.
Eine Antirutschbeschichtung in Starzach ist die Antwort darauf, die den Belag im Haus lässt. Die Behandlung wirkt an der Oberfläche und lässt die Konstruktion darunter unberührt. Damit eignet sie sich auch dort, wo ein Austausch gar nicht infrage käme – etwa in Mietflächen, in denkmalgeschützten Gebäuden oder in Bereichen, die nicht länger stillstehen dürfen.
Rutschgefahr im Freien
Rampen und geneigte Flächen verschärfen jedes Griffigkeitsproblem, weil zur Reibung noch die Hangabtriebskraft kommt. Dort lohnt eine höhere Bewertungsgruppe als auf ebener Fläche.
Im Winter verändert Frost die Lage zusätzlich. Eine Fläche, die im Sommer unauffällig ist, kann bei Raureif kritisch werden, lange bevor jemand von Glätte spricht.
Trittsichere Flächen in Starzach
Wer eine Fläche abnimmt, sollte nach der erreichten Gruppe fragen und sie sich schriftlich geben lassen. Ohne diese Angabe bleibt jede spätere Diskussion vage.
Die DIN EN 16165 fasst die Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung zusammen. Sie ist der Bezugspunkt, wenn es um die Frage geht, wie gemessen wurde und wie belastbar eine Angabe ist. Für Objekte in Starzach prüfen wir das im Rahmen der Besichtigung.
- Produktionsflächen mit Feuchtigkeit und Staub
- Beratung zur Gefährdungsbeurteilung
- Staplerfeste Flächen in Halle und Lager
- Antirutschbeschichtung auf vorhandenem Belag
- Probefläche vor der Bearbeitung
Typische Flächen mit Rutschgefahr
In Küchen und in der Lebensmittelverarbeitung kommt Fett hinzu. Ein dünner Film reicht aus, um einen normgerechten Boden praktisch wirkungslos zu machen. Reinigung allein löst das Problem nicht dauerhaft.
Treppen sind ein Fall für sich. Dort wirkt sich mangelnde Griffigkeit besonders schwer aus, weil ein Ausrutschen selten mit einem Schritt aufgefangen wird. Stufenkanten verdienen daher eigene Aufmerksamkeit.
Pflege ohne die Rutschhemmung zu verlieren
Wir sagen Ihnen, worauf es bei der Unterhaltsreinigung ankommt und welche Mittel ungeeignet sind. Diese Information gehört zur Leistung dazu, denn eine gute Behandlung lässt sich mit dem falschen Reiniger innerhalb weniger Wochen entwerten.
In stark beanspruchten Bereichen empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle. So fällt auf, wenn die Griffigkeit nachlässt, bevor daraus ein Unfall wird.
Arbeitssicherheit ist kein Nebenschauplatz
Berufsgenossenschaften geben für viele Arbeitsbereiche Anforderungen an die Rutschhemmung vor. Wer diese kennt und einhält, steht bei einer Begehung deutlich besser da. Was das für Ihre Fläche in Starzach bedeutet, zeigt der Ortstermin.
Unfallprävention wirkt am besten, bevor etwas passiert ist. Nach einem Sturz lässt sich die Ursache selten noch sauber rekonstruieren, und die Diskussion dreht sich dann um Schuld statt um Lösungen.
Einsatzgebiet und Anfahrt
Objekte mit der Postleitzahl 72181 erreichen wir im Rahmen unserer regulären Touren. Ebenso sind wir in Eutingen (Gäu) und Waldachtal unterwegs. Ob sich eine Anfahrt lohnt, hängt weniger an der Entfernung als an der Größe der Fläche – das klären wir vorab und nicht hinterher.
Vor jeder Antirutschbeschichtung in Starzach steht die Frage, was der Untergrund hergibt. Diese Frage lässt sich nur vor Ort beantworten.
So läuft die Zusammenarbeit an
Sinnvoll ist ein Blick auf das Objekt. Erst dort zeigt sich, in welchem Zustand die Oberfläche wirklich ist und ob Pflegefilme vorhanden sind, die zuerst herunter müssen.
Ein belastbares Angebot entsteht nach der Besichtigung, nicht am Telefon. Wer ohne Blick auf die Fläche eine feste Summe nennt, rechnet großzügig oder später nach.
Warten Sie damit nicht bis zum ersten Unfall. Wenn Ihre Fläche in Starzach liegt, rufen Sie einfach an unter 0176 55415891 – oder Sie schreiben uns über das Formular unten.
Rutschhemmung ist keine Geschmacksfrage, sondern messbar. Die DIN 51130 beschreibt das Verfahren mit der schiefen Ebene und ordnet Böden den Bewertungsgruppen R9 bis R13 zu. Je höher die Zahl, desto größer der Neigungswinkel, bei dem eine Person noch sicher steht.
Die DIN EN 16165 fasst die Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung zusammen. Sie ist der Bezugspunkt, wenn es um die Frage geht, wie gemessen wurde und wie belastbar eine Angabe ist.
Vor der Behandlung wird an einer unauffälligen Stelle eine Probefläche angelegt. Daran lässt sich beurteilen, wie das Material reagiert und wie sich die Oberfläche danach anfühlt. Erst wenn das Ergebnis überzeugt, wird die gesamte Fläche bearbeitet.
Versicherer fragen nach einem Sturz regelmäßig, was zur Vorbeugung unternommen wurde. Eine dokumentierte Maßnahme ist dann mehr wert als jede nachträgliche Erklärung.
Die Haltbarkeit hängt von Nutzung, Reinigung und Belastung ab. Eine pauschale Angabe in Jahren wäre unseriös – sinnvoller ist es, den Zustand im Blick zu behalten.
Welche Bewertungsgruppe verlangt wird, hängt vom Bereich ab. Für Arbeitsräume gibt es berufsgenossenschaftliche Vorgaben, die je nach Nutzung unterschiedlich ausfallen. Eine Großküche wird anders eingestuft als ein Büroflur.
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